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POLYGAMIE

Andere Begriffe: Islam Koran Kopftücher Mitgift Konkubine Sure Beziehung Scheidung-im-Islam Dschihad Jihad


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Definition: vom griechischen "pollys" (= viel) und "gamos" (= Ehe) - bezeichnet eine Form der Vielehe und der Duldung von gleichzeitigen eheähnlichen Beziehungen.

Als Beispiel Polygamie im Islam

Zwischen jenen islamischen Staaten, in denen Polygamie zu finden ist, bestehen einige grundsätzliche Übereinstimmungen. Gemäß dem islamischen Recht darf ein Mann bis zu vier Frauen ehelichen. Darüber hinaus darf er eine beliebige Zahl an Konkubinen haben, wobei dies heutzutage sehr selten ist, weil die Konkubine eine Sklavin sein muss, d.h. keine freie Frau sein kann. Jeder hat er einen eigenen Haushalt und eigenes Vermögen einzurichten sowie eine Mitgift zu geben. Üblicherweise pflegen die Frauen keinen Kontakt untereinander, sondern führen ihr Leben getrennt in je eigenen Häusern, manchmal auch in verschiedenen Orten. Damit ist die Mehrehe auf wohlhabende Männer beschränkt; zuweilen untersagen gesetzliche Regelungen jenen Männern, die nicht jeder Frau einen eigenen Hausstand einrichten können, die Polgamie.

Die Beschränkung der Mehrehe auf vier Frauen fußt auf dem Koran, Sure 4,3:

"Heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchte, nicht billig zu sein, [heiratet] eine.... So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden"


Signatur: (MP)  Webseite Autor-/in
Eintrag vom: 31.12.2006 21:17:26

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